Gratis Test mit Nachweis

Kostenloser Schnelltest

Ab 27.11.2022 gelten neue Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Bundesministeriums und bringen Sie Ihren Nachweis zur Testung mit.

Zur Website des Bundesministeriums

Anspruch auf kostenlose Bürgertests mittels zertifizierten PoC-Antigentest haben ab dem 26. November nur noch folgende asymptomatische Personenkreise: 

– Besucher und Behandelte oder Bewohner in folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser 
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen Dialysezentren
  • ambulante Pflege
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

– Leistungsberechtigte Pflegebedürftige sowie pflege- oder hilfsbedürftige Menschen mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit, die Personen im Rahmen eines „Persönlichen Budgets“ nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen sowie diese beschäftigten Personen 

-Pflegepersonen, z.B. pflegende Angehörige 

Zum Zwecke des Besuchs einer Veranstaltung in einem Innenraum, für den Kontakt zu Über-60-Jährigen und Personen mit Vorerkrankung oder Behinderung sowie bei einer roten Warnmeldung der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ kann kein kostenloser Bürgertest mehr in Anspruch genommen werden. 

Kosten übernimmt der Bund